Anmelderichtlinien

Aufnahme-/Anmelderichtlinen

  1. Wer eine Vespa in das Historische Vespa-Register eintragen lassen möchte, muss dazu ein entsprechendes Antragsformular ausfüllen. Dieses liegt diesen Statuten bei oder kann bei dem Beauftragten des Historischen Vespa-Registers des Vespa Club von Deutschland e.V. angefordert werden (Kontakt: register@vcvd.de).
  2. Das Antragsformular muss vom Antragsteller in den gekennzeichneten Feldern korrekt ausgefüllt werden. Zudem sind entsprechende Fotos in Papierform im Format 9 mal 13 cm dem Antrag beizulegen. Anträge ohne Fotos können nicht bearbeitet werden. Wahlweise können die Fotos auch elektronisch auf einem Speichermedium eingereicht werden. Die Bezeichnung/Beschriftung der Fotos muss dabei so erfolgen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Fahrzeug bereits aus dem Dateinamen erkennbar ist.
  3. Der Antrag ist unterschrieben und mit den erforderlichen Unterlagen an den VCVD zu schicken.
  4. Zeitgleich hat der Antragsteller die zum Zeitpunkt der Antragsstellung festgelegte Gebühr für die Eintragung auf das Konto des VCVD einzuzahlen. Der Antragsteller erhält eine Eingangsbestätigung.
  5. Nach Eingang der Zahlung und der erforderlichen Unterlagen wird der Antrag an den zuständigen Technischen Kommissar weitergeleitet. Dieser vereinbart mit dem Antragsteller einen Bewertungstermin, zu dem der Antragsteller das einzutragende Fahrzeug vorführen muss. Eventuell anfallende Kosten für Transport oder Fahrtkosten sind vom Antragsteller zu tragen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Technische Kommissar eigens für eine Bewertung zum Antragsteller anreisen muss. Die Bewertung kann auch im Rahmen eines Vespatreffens stattfinden.
  6. Der Technische Kommissar begutachtet, ob sich das Fahrzeug im Originalzustand oder im restaurierten, die ursprünglich diesem Modell eigenen Eigenschaften aufweisenden Zustand befindet. Augenmerk wird auch auf die Anbauteile (Rücklicht, Scheinwerfer, Sitze,…) gelegt.
  7. Der Technische Kommissar allein legt die anschließende Kategorisierung fest, und auch, ob das Fahrzeug überhaupt in das Register eingetragen werden kann.
  8. Das Ergebnis wird dem Beauftragten des Historischen Vespa-Registers übermittelt. Von ihm werden die entsprechenden Dokumente (Fahrzeugpass, Plakette, etc.) erstellt und dem Antragsteller zugeschickt.
  9. Gegen die Entscheidung des Technischen Kommissars kann der Antragsteller Einspruch einlegen. In diesem Fall prüft der Beauftragte des Historischen Vespa-Registers den Vorgang und kann notfalls eine erneute Vorführung des Fahrzeugs verlangen. Er hat das Recht, bei einer erneuten Überprüfung einen weiteren Technischen Kommissar zu Rate zu ziehen. Auch hier fallen u.U. entstehende Kosten zu Lasten des Antragstellers.
  10. Die Entscheidung des Beauftragten des Historischen Registers ist endgültig. Ist der Antragsteller mit dieser Entscheidung nicht einverstanden, kann er den Antrag auf Eintragung in das Historische Vespa-Register zurückziehen. In diesem Fall werden ihm die bereits gezahlten Gebühren für die Eintragung, nicht jedoch sonstige Auslagen, zurückerstattet. Dies gilt auch, wenn das Fahrzeug aus anderen Gründen nicht in das Historische Vespa-Register eingetragen wird.
  11. Kann das Fahrzeug in das Historische Vespa-Register eingetragen werden, erhält der Antragsteller eine nummerierte Plakette, die am Fahrzeug befestigt werden sollte. Außerdem erhält er einen Fahrzeugpass, in dem die Kategorisierung und die wichtigsten technischen Merkmale der Maschine aufgeführt sind.
  12. Die Eintragung ist fünf Jahre gültig. Danach muss das Fahrzeug wieder vorgeführt werden. Entspricht es weiterhin dem eingetragenen Zustand, wird die Eintragung um weitere fünf Jahre verlängert. Diese Verlängerung an sich ist kostenlos. Eventuell anfallende Kosten für die Wiedervorführung sind vom Fahrzeuginhaber zu tragen.
  13. Wird das eingetragene Fahrzeug veräußert, sollte dies unverzüglich dem Beauftragten des Historischen Registers mitgeteilt werden. Der neue Besitzer hat die Möglichkeit, die Registrierung gegen eine Gebühr auf seinen Namen umschreiben zu lassen. Macht er von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, verfällt die Eintragung. Die Unterlagen (Fahrzeugpass, Plakette, etc.) sind unverzüglich dem Historischen Vespa-Register wieder zurückzuschicken. Die Gebühren für die Eintragung können nicht erstattet werden.
  14. Für den Fall, dass die Plakette eines Fahrzeuges durch Verlust oder Diebstahl abhanden kommt, kann der Fahrzeugeigentümer gegen Vorlage einer Verlust- oder Diebstahlsanzeige eine neue Plakette anfordern. Da die Plaketten im Vorhinein durchnummeriert sind, müssen alle Unterlagen, die der Fahrzeugeigentümers hat, an das Register geschickt werden, um mit der neuen Nummer wiederausgestellt zu werden. Die entstehenden Kosten (2. Plakette, Porto, etc.) gehen zu Lasten des Fahrzeugeigentümers.
  15. Die Registrierungen von Fahrzeugen können von der Kommission jederzeit, unter der Angabe von Gründen, aberkannt werden. Als Gründe gelten alle Verstöße gegen die Regeln des Reglements, sowie nachträgliche Veränderungen an den Fahrzeugen, die nicht den Richtlinien entsprechen. Die Beweislast liegt beim Fahrzeugeigentümer. Er muss die Vorwürfe, die zu einer Aberkennung führen, durch Darlegung von geeignetem Material (Fotos usw.) oder durch eine Vorführung des Fahrzeuges entkräften können.
  16. Ein Rechtsanspruch auf Eintragung in das Register besteht nicht.